Idyllischer Landurlaub
abseits der Hektik

AGB - Allgemeine Geschäftsbedienungen

A. Geltungsbereich
I. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Hotel Tannenhof (nachfolgend „Hotel“) mit dem Vertragspartner des Hotels (nachfolgend „Gast“) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast zu erbringenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
II. Diese Geschäftsbedingungen gelten ferner für Verträge des Hotels mit dem Gast, die neben unter A.I. genannten Leistungen auch von Dritten angebotene Sonderleistungen (z.B. die Organisation eines Freizeitprogramms durch den Besuch von sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen) betreffen (Reisevertrag).
IV. Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Das Hotel widerspricht bereits jetzt etwaigen Gegenbestätigungen des Gastes, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist.


B. Allgemeine Bedingungen

I. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Änderungen
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Bei der Buchung von mehr als zehn Übernachtungseinheiten (eine Übernachtungseinheit versteht sich als ein Zimmer für eine Nacht), stellt das Hotel das Zustandekommen des Vertrages unter die aufschiebende Bedingung einer schriftlichen Bestätigung des Hotels.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
II. Umfang der Nutzung der Zimmer, (Mit-)Nutzung durch Dritte
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast erwirbt, soweit nicht etwas Anderes zwischen ihm und dem Hotel vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gegen einen vereinbarten Aufpreis steht es dem Hotel frei, das Zimmer früher zur Verfügung zu stellen.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100%.
4. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Entsprechendes gilt für die Nutzung des überlassenen Zimmers zu anderen als Beherbergungszwecken.
5. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, das Hotel hierüber vorab zu informieren und die erforderliche Zustimmung des Hotels einzuholen. Für aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultierende Schäden hat der Gast – gegebenenfalls neben dem Dritten – einzustehen.
6. Der Gast verpflichtet sich, für den Fall der (Mit-)Nutzung durch einen oder mehrere Dritte, für von dem Dritten verursachte Schäden einzustehen.
7. Sofern der Gast eine Buchung über mehr als zehn Zimmer pro Tag aufgibt, hat er dem Hotel, soweit nichts anderes vereinbart ist, vierzehn Tage vor der Anreise eine gut lesbare Liste mit den Namen der avisierten Personen zu übermitteln. Für etwaige aus einer Verletzung dieser Verpflichtung folgende Nachteile des Gastes hat dieser ebenso einzustehen wie für etwaige daraus folgende Schäden des Hotels.


III. Preise, Zahlung, Aufrechnung, Abtretungsverbot

1. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate oder erscheint in dem Zeitraum eine neue Preisliste und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, insbesondere aufgrund eines Anstieges der Lohnkosten, der Kosten des Betriebes des Hotels, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15%, anheben.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
4. Während dem Zeitraum vom 24.12. bis zum 02.01. jeden Jahres erhebt das Hotel einen Feiertagszuschlag von EUR 10,00 pro Person und Tag.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten bzw. im kaufmännischen Verkehr in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Das Hotel ist ferner berechtigt, für die zweite und jede folgende Mahnung die Mahnkosten pauschaliert mit jeweils Euro 5 anzusetzen; dem Gast bleibt insoweit der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines weitergehenden, vom Hotel nachzuweisenden Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten.
6. Die Zahlung mit Wechseln, Schecks, Devisen oder Kreditkarten bedarf der Zustimmung des Hotels. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden vom Hotel nur akzeptiert, wenn das Hotel entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffen hat bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen durch den Reiseveranstalter eingegangen sind.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
9. Ansprüche des Gastes dürfen nur mit Zustimmung des Hotels abgetreten werden.


IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gast erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den durch eine Abbestellung bzw. Stornierung des Gastes entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren, wobei dem Gast jeweils der Nachweis freisteht, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die jeweils geforderte, nachfolgend aufgeführte Pauschale sei. Die vom Hotel aufgrund der entsprechenden Erfahrungssätze des Hotels zugrunde gelegten Pauschalen sind:
• bei einer Stornierung im Zeitraum von bis 2 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: kostenfrei,
• bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 2 Tagen bis 1 Tage vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: 50 % des vereinbarten Reisepreises,
• bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 1 Tagen vor dem bei der Buchung angegebenen Anreisedatum: 70 % des vereinbarten Reisepreises.
5. Ausgenommen von diesen Stornierungsgebühren ist Weihnachten und Silvester. Hier können Sie 4 Wochen vor Anreisedatum noch kostenfrei stornieren.


V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gast innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Anfrage eines anderen Gastes nach dem gebuchten Zimmer vorliegt und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise
• falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gast oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen B.II.4. oder A.II.5. vorliegt.
4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


VI. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist jedoch – soweit nicht VI.2. oder VI.3. einschlägig sind – beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hinbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Im Falle der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit haftet das Hotel auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels verursacht wurde.
3. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen, haftet das Hotel auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit die Verletzungshandlung vom Inhaber des Hotels, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen des Hotels verursacht wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf vorhersehbare und unmittelbare Schäden und der Höhe nach zudem auf Euro 125.000 für Personenschäden und auf Euro 5.000 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.500, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 800. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 2.500 im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung unverzüglich dem Hotel anzeigt (§ 703 BGB).
5. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von
VI.1.und VI.2..
6. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8. Im Hotel zurückgelassene Sachen des Gastes oder von Dritten werden vom Hotel auf Anfrage des Gastes bzw. des Dritten auf dessen Kosten und Risiko zurückgesandt. Das Hotel bewahrt die zurückgelassenen Sachen zwölf Monate auf. Die dadurch entstehenden Kosten fallen dem Gast zur Last. Nach Ablauf von zwölf Monaten werden die Sachen, sofern diese erkennbar werthaltig sind, dem lokalen Fundbüro übergeben. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.
VII. Erfüllungs- und Zahlungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Nebenabreden, Folgen einer Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist sowohl für das Hotel als auch den Gast der Sitz des Hotels.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels. Sofern der Gast die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand auch außerhalb des kaufmännischen Verkehrs nach Wahl des Hotels der Sitz des Hotels.
4. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
5. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nicht etwas anderes zwischen dem Hotel und dem Gast mündlich vereinbart worden ist.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Hotel und der Gast werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Hotelaufnahme- bzw. Reisevertrag enthalten sein sollten.


C. Besondere Bedingungen für Reiseverträge

I. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen vom Gast nicht Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung des Gesamtentgeltes nicht zulässig.
II. Das Hotel haftet – entsprechend den Regelungen in B.VI. – nur für von ihm selbst oder in seinem Namen und Auftrag erbrachte Sonderleistungen. Soweit die Sonderleistungen vom Dritten selbst erbracht werden, hat das Hotel, soweit es nicht etwas Anderes mit dem Gast vereinbart hat, nicht für die Erbringung dieser Sonderleistungen und im Zusammenhang damit entstehende Ansprüche des Gastes einzustehen.


D. Änderungen der AGB



I.  Das Hotel behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Hotelwebsite veröffentlicht.

E. Salvatorische Klausel

I. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.



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